Viele Händler beauftragen für die kalte Jahreszeit einen externen Dienstleister mit dem Winterdienst – in der Annahme, dass dieser im Falle eines Sturzes automatisch haftet. Doch diese Sicherheit trügt häufig. Schnee und Eis sind kein bloßes saisonales Ärgernis, sondern eines der am meisten unterschätzten Haftungsrisiken im stationären Handel. Darauf weist unser Head of Facility Management, Christoph Rieboldt, in seinem Gastbeitrag bei stores+shops hin.
In der Praxis bleibt die Verkehrssicherungspflicht oft beim Retailer, auch wenn ein externer Winterdienst beauftragt wurde. Gerichte prüfen im Schadensfall sehr genau, ob der Händler seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen ist. Unklar abgegrenzte Flächen, fehlende Lagepläne oder eine mangelhafte Dokumentation können dabei schnell zu hohen Kosten führen. Selbst wenn grundsätzlich eine Haftung des Dienstleisters in Betracht kommt, muss der Retailer nachweisen können, dass er dessen Arbeit regelmäßig kontrolliert hat – ohne digitale Einsatz- und Leistungsprotokolle ist das kaum möglich.
Kurz gesagt: Wer den Winterdienst dem Zufall überlässt, begibt sich auf rechtlich glattes Eis und riskiert schneller ein Haftungsverfahren, als ihm lieb ist.
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